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20.06.2023

Tariferhöhung für die E-Handwerke NRW

In den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der E-Handwerke Nordrhein-Westfalen haben der FEH NRW und die IG Metall am 15. Juni 2023 ein Verhandlungsergebnis erzielt; die Erklärungsfrist läuft bis zum 4. Juli. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 26 Monaten, also bis zum 30.09.2025.

Demnach steigen die Entgelte zum 1. August 2023 um 5 Prozent und zum 1. August 2024 um weitere 4 Prozent. Zudem erhalten die Beschäftigten eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 2.000 EUR. Diese ist in Raten (bis Ende 2024) zahlbar, kürzbar bei Teilzeit oder ruhendem Arbeitsverhältnis. Bereits geleistete Ausgleichsprämien sind zu 50 Prozent anrechenbar, wobei die maximale Auszahlung inklusive der bereits geleisteten Zahlungen 3.000 EUR nicht überschreitet.

Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab 01.08.2023 um 50 EUR und ab 01.08.2024 um weitere 40 EUR. Die Auszubildenden erhalten eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 1.000 EUR; die Bedingungen sind identisch zu denen der Entgelte.

Prof. Dr. Ulrich Breilmann, Verhandlungsführer des Fachverbands und Vorsitzender des Tarif-Ausschusses: „Mit diesem Tarifabschluss haben wir ein gutes Ergebnis erzielt, das sowohl für unsere Betriebe als auch für die Attraktivität unserer E-Handwerksberufe im Wettbewerb um Fachkräfte ein gutes Fundament darstellt.“

Die neuen Entgelttabellen und Vertragstexte werden in Kürze, bis spätestens zum Ablauf der Erklärungsfrist, unter Service: Recht > Tarifverträge eingestellt.

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